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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 2 R 176/11   

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https://dejure.org/2013,105860
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 2 R 176/11 (https://dejure.org/2013,105860)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.03.2013 - L 2 R 176/11 (https://dejure.org/2013,105860)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. März 2013 - L 2 R 176/11 (https://dejure.org/2013,105860)
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  • BSG, 04.11.1981 - 2 RU 71/80

    Fehlende Anhörung - Mitteilung erheblicher Tatsachen - Minderung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 2 R 176/11
    Welche Tatsachen für die Entscheidung erheblich sind, richtet sich im Einzelfall insbesondere nach Art und Inhalt des Verwaltungsaktes, dessen Erlass beabsichtigt ist; es muss eine hinreichende Information gewährleistet sein (BSG, Urteil vom 4. November 1981 - 2 RU 71/80 - SozR 1300 § 24 Nr. 2).

    Welche Tatsachen für die Entscheidung erheblich sind, richtet sich im Einzelfall insbesondere nach Art und Inhalt des Verwaltungsaktes, dessen Erlass beabsichtigt ist; es muss eine hinreichende Information gewährleistet sein (BSG, U.v. 4. November 1981 - aaO mwN).

  • BSG, 19.02.2009 - B 10 KG 2/07 R

    Kindergeld - alleinstehendes Kind - behindertes Kind - Bezugsdauer - Altersgrenze

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 2 R 176/11
    Im Bereich des Sozialrechts hat der Gesetzgeber grundsätzlich einen weiten Gestaltungsspielraum (BSG, U.v. 19. Februar 2009 - B 10 KG 2/07 R - SozR 4-5870 § 1 Nr. 2 mit weiteren Nachweisen insbesondere auch zur verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung).
  • BSG, 12.06.2001 - B 10 LW 16/00 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht als Ehegatte eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 2 R 176/11
    Maßgeblich für die Auslegung eines Verwaltungsaktes und insbesondere auch für die Bestimmung der Reichweite der mit diesem getroffenen Regelung ist der Inhalt, wie er bei verständiger Würdigung aller bekannten Umstände dem Empfänger erscheinen muss (BSG, U.v. 12. Juni 2001 - B 10 LW 16/00 R - mwN).
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